Hier einige Auszüge aus Normen und Vorschriften über den Reinigungsbedarf in Luftführenden Anlagen:
ÖNORM H6021 Lüftungstechnische Anlagen, Reinhaltung und Reinigung
9 Feststellung des Reinigungsbedarfes für in Betrieb stehende Anlagen 9.1 Allgemeines Beginnend mit der Außenluftansaugung ist das gesamte Luftleitungssystem inklusive Luftaufbereitung zumindest stichprobenartig zu inspizieren, wobei die Innenflächen der Luftleitungen über die Revisionsöffnungen auf allfällige Verschmutzungen zu prüfen sind. Reinigungsbedarf besteht aus Gründen der Gesundheitsrelevanz, möglicher Funktionsbeeinträchtigung sowie aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes. Die Ursache der Verschmutzung ist festzustellen. Es sind entsprechende Maßnahmen zu setzen (regelmäßige Wartung, Einsatz von Filtern höherer Qualität), die eine neuerliche Verschmutzung möglichst hintanhalten. 9.2 Gesundheitsrelevante Verschmutzung Luftdurchlässe (Zuluft und Abluft) sind regelmäßig zu reinigen. Besonders ist dabei auf innenliegende Leit- oder Drosseleinrichtungen, Siebe, Schöpfzungen u.a.m. zu achten. Durch Induktionswirkung werden Schmutzfahnen (Staubpartikel, Feststoffablagerungen) an den Luftdurchlässen und an den Decken oder Wänden verursacht. Der Reinigungsbedarf kann hier optisch leicht erkannt werden. Sollte eine Beurteilung nach 4.1.3 (Hygienische Relevanz von Verunreinigungen) nicht möglich sein, ist ein Sachverständiger für Hygiene beizuziehen. 9.3 Funktionsbereitschaft lüftungstechnischer Anlagen Insbesondere sind zu überprüfen: -
Luftvolumenströme -
Luftklappen und Brandschutzklappen -
Luftfilter -
Schalldämpfer -
Wärmeaustauscher für Heizung, Kühlung und Wärmerückgewinnung -
Luftleitungssystem -
Ventilatoren -
Luftbefeuchter -
Wetterschutzgitter und Insektenschutzgitter -
Luftdurchlässe -
regeltechnische Einrichtungen. Die volle Anlagenfunktion ist durch Reinigungs- und Wartungsmaßnahmen sicherzustellen. Anhang C: Gemäß "Anhang C: Kontrollintervalle" ist ersichtlich, dass das Lüftungssystem alle 12 Monate zu inspizieren ist.
Arbeitsstättenverordnung vom 1.1.1999, BGBl Nr. 368 vom 13.10.1998 Mechanische Be- und Entlüftung § 27, Abs. 8 Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der ArbeitnehmerInnen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen ... ÖNORM H 6020-1 Lüftungstechnische Anlagen in Krankenanstalten 4.2.5. Reinigungsmöglichkeit ... Wenn darüber hinaus im Betriebsanlagenkonzept vorgesehen ist, dass die Lüftungskanäle mittels maschineller Einrichtungen gereinigt werden können, so sind leicht demontierbare Leitungsteile oder Formstücke einzubauen, um eine Kontrolle und/oder Reinigung zu ermöglichen ... ÖNORM EN 13053 Lüftung von Gebäuden C.2. Betrieb und Wartung Die Anweisungen von Betrieb und Wartung müssen folgende Angaben enthalten: ... - Plan für voraussichtliche regelmäßige Inspektionen. ÖNORM ENV 12097 Lüftung von Gebäuden, Luftleitungen C.2. Gesichtspunkte im Hinblick auf Planung und Einbau ... In den Übergabeunterlagen sollten die Reinigungsverfahren angegeben sein. Ein Wegweiser zum Erreichen der Reinigungsstellen sollte ebenfalls angegeben sein. Beispiele von Reinigungsverfahren: -
Trockenreinigung: -
Vakuumreinigung -
Druckluft -
Bürstenreinigung -
Nassreinigung: -
Dampfgebläse -
Chemische Reinigung -
Desinfektion ... DIN 1946-2 Raumlufttechnik - Gesundheitstechnische Anforderungen 5.2.6. Luftleitungen ... Inspektions- und Reinigungsöffnungen sind, falls erforderlich, an Stellen anzubringen, von denen aus eine Einsicht und Reinigung der Luftleitungen möglich ist. Auf gute Zugänglichkeit ist zu achten. Die Außenluft-Ansaugleitungen müssen bis zur ersten Filterstufe reinigungsfähig sein, soferne sie nicht begehbar oder bekriechbar sind, müssen sie mit entsprechenden Reinigungsöffnungen versehen sein. DIN 1946-4 Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern 10.1. Wartung und technische Kontrollen ... Der Betreiber hat daher die Anlagen regelmäßig zu warten und auf Ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen ... 10.2. Hygienische Kontrollen Der Betreiber hat zu veranlassen, dass die hygienische Untersuchung jährlich wiederholt wird ... Die Kontrollen haben eine mikrobiologische Untersuchung zu beinhalten. DIN 10505 Lüftungseinrichtungen für Lebensmittelverkaufsstätten 9. Wartungsarbeiten ... Die Filter und der Volumendurchfluss (Luftfördereinrichtung) sind alle 6 Monate nach VDMA 24186-1 zu prüfen. Die allgemeine Funktionsprüfung ist alle 2 Jahre durchzuführen ... VDMA 24186-1 Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden Auszüge aus dem Leistungsprogramm: 1.1.12. Luftfördereinrichtung - Funktionserhaltendes Reinigen 5.1.2. Wetterschutzgitter - Funktionserhaltendes Reinigen VDI 3803 Raumlufttechnische Anlagen - Bauliche und technische Anforderungen 4.7. Instandhaltung Luftleitungen sind so anzuordnen, dass sie grundsätzlich reinigungs- und inspektionsfähig sind. Je nach Luftart, Nutzung der Anlage und Forderung des Betreibers sind zugängliche Reinigungsöffnungen in entsprechender Anzahl und Größe nach Bedarf anzuordnen ... VDI 6022 Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen Büro- und Versammlungsräume 3.6. Betrieb und Instandhaltung ... RLT-Anlagen müssen vom Betreiber regelmäßig auf Verschmutzung überprüft und ggf. durch qualifizierte Fachkräfte gereinigt werden. Eine Anlage kann als sauber eingestuft werden, wenn luftführende Flächen besenrein und Feuchtstrecken nicht nachweisbar sind.
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